Die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen

Mit der Bezahlung des Fahrpreises kommt der Beförderungsvertrag zwischen dem Fahrgast und der Firma Lausitzer Ballonfahrten zustande und der Fahrgast erwirbt den Anspruch auf eine einmalige Beförderung mit einem Heißluftballon der Lausitzer Ballonfahrten mit einer Fahrtdauer von ca. 60 – 90 Minuten. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Luftfahrtunternehmens liegen, eine kürzere Fahrzeit bedingen, so gilt die Fahrt ab 50 Minuten Dauer als vertragsmäßig durchgeführt.

Der Fahrschein ist zwei Jahre ab Ausgabedatum gültig. Die Gültigkeit kann in begründeten Fällen verlängert werden. Er ist auf geeignete Personen übertragbar, sofern diese die Voraussetzungen gemäß Punkt 3 dieser Beförderungsbedingungen erfüllen. In Einzelfällen kann ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen, das die gleichen rechtlichen Voraussetzungen des Luftverkehrsgesetzes (§ 20) erfüllt, für die Durchführung der Fahrt eingestzt werden. Die Haftung übernimmt in diesem Falle das eingesetzte Luftfahrtunternehmen.

Körperliche Einschränkungen und gesundheitliche Probleme sind spätestens bei der Reservierung bekannt zu geben. Herz-, Kreislauf- und Lungenkranke können nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt befördert werden. Bei Gelenk- und Bandscheibenbeschwerden, Osteoporose u.a. erfolgt die Beförderung nur auf eigenes Risiko des Fahrgastes. Von Ballonfahrten während einer Schwangerschaft raten wir ab. Das Mindestalter für die Mitnahme von Kindern beträgt 12 Jahre bei einer Mindestgröße von 1,30 m. Die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erfolgt durch die Unterschrift auf dem Fahrschein.

Bei den Startvorbereitungen, beim Start, während der Fahrt und bei der Landung sind alle Anweisungen des Piloten zu befolgen, wie u.a.:

  • Rauchen Sie nicht im Korb oder in dessen Nähe !
  • Nehmen Sie keine spitzen Gegenstände, Flaschen usw. mit an Bord !
  • Werfen Sie keine Gegenstände aus dem Korb !
  • Berühren Sie keine Schläuche oder Leinen !
  • Halten Sie sich im Korb an den Halteschlaufen fest; nicht außen !
  • Steigen Sie erst aus, wenn es der Pilot ausdrücklich erlaubt !
  •  Vor und während der Fahrt besteht für den Fahrgast Alkoholverbot !

Angetrunkenen oder unter Drogeneinfluß stehenden Personen wird die Beförderung verweigert. Fahrgäste, die gegen die Anweisungen des Piloten verstoßen, können von der Ballonfahrt ausgeschlossen werden. Eine Erstattung des Fahrpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Ballonfahren erfordert einigen sportlichen Einsatz. Der Fahrgast ist richtig bekleidet, wenn er sportliche Sachen trägt. Dazu gehören vor allen Dingen wetterfeste Kleidung, feste Schuhe (KEINE ABSÄTZE !!) sowie eine Kopfbedeckung.

Bei Verlust oder Beschädigung optischer Geräte wie Brillen, Ferngläser, Foto- und Filmgeräte wird keine Haftung übernommen. Bei Mitnahme ist der Fahrgast selbst für die Stoßsichere Verwahrung während der gesamten Fahrt verantwortlich.

Zur Vereinbarung eines Starttermins setzt sich der Passagier nach Erhalt des Fahrscheines mit der Firma Lausitzer Ballonfahrten telefonisch in Verbindung. Am Starttag muß der Passagier sich mit uns zur vereinbarten Zeit in Verbindung setzen, bzw. zwei bis drei Stunden vor der vereinbarten Startzeit telefonisch erreichbar sein,damit der Start aus Witterungsgründen zu- oder abgesagt werden kann. Schadenersatzansprüche wegen wetterbedingter Fahrtabsagen am Start sind ausgeschlossen.

Sollte der Fahrgast zum vereinbarten Fahrttermin verhindert sein, so hat er dies spätestens drei Kalendertage vor dem Fahrttermin mitzuteilen oder eine geeignete Ersatzperson zu stellen. Bei Nichterscheinen verfällt der Fahrschein ersatzlos.

Tritt der Fahrgast von dem Beförderungsvertrag zurück, werden für Kosten und Verwaltungsaufwand folgende Gebühren berechnet:

  • innerhalb von 30 Tagen ab Vertragsabschluß pauschal 30 Euro
  • ab dem 31. Tag nach Vertragsabschluß 25% des Fahrpreises
  • nach Ablauf der Hälfte der Gültigkeit des Fahrscheines 50% des Fahrpreises

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Beförderungsvertrag entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Cottbus.